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   FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94   

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FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94 (https://dejure.org/1996,28507)
FG Saarland, Entscheidung vom 18.12.1996 - 1 K 257/94 (https://dejure.org/1996,28507)
FG Saarland, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 1 K 257/94 (https://dejure.org/1996,28507)
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  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, weil er über mehr als 50 v. H. der Stimmrechte verfügt, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH, Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl. II 1990, 795).

    Von daher hätte es bezüglich der Leistungen, welche die Klägerin über ihre Schwestergesellschaften den Gesellschaftern erbrachte, klarer, im voraus abgeschlossener, zivilrechtlich wirksamer und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen bedurft (BFH, Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl. II 1990, 795).

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung einer Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaften ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH, Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BStBl. III 1967, 626).

    Zur Konkretisierung dieses Fremdvergleichs stellt die Rechtsprechung im Regelfall auf die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ab (vgl. BFH, Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BStBl. II 1967, 626, und vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BStBl. II 1994, 479).

  • BFH, 12.03.1980 - I R 186/76

    Gewinnfeststellungsverfahren - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steuererhöhung

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
    Dieser Satz begegnet keinen Bedenken, zumal auch der BFH (Urteil vom 12. März 1980 I R 186/76, BStBl. II 1980, 531) davon spricht, daß Großhandelsunternehmen in der Bundesrepublik einen Reingewinnsatz von 3 bis 5 v. H. des wirtschaftlichen Umsatzes erzielen.
  • BFH, 04.05.1977 - I R 11/75

    Angemessener Pachtzins - GmbH - Pacht eines Betriebes - Verdeckte

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
    Im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 4. Mai 1977 I R 11/75 (BStBl. II 1977, 679) bestünden seitens des Senats jedenfalls auch Bedenken bezüglich der Höhe des vom Finanzamt angenommenen Zinssatzes und seiner Anwendung auf das Stammkapital, soweit es noch nicht eingezahlt ist.
  • BFH, 19.03.1975 - I R 137/73

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gewinnlosigkeit - Ermittlung

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
    Soweit die Änderungsbescheide vom 13. Februar 1991 ursprünglich darauf gestützt waren, in Höhe der Differenz zwischen den Gewinnen der Gesellschaft und einer angemessenen Rendite (15 des Stammkapitals von 50.000 DM) lägen verdeckte Gewinnausschüttungen vor, hätte eine solche "Globalschätzung" zur Feststellung der Höhe der verdeckten Gewinnausschüttungen allerdings nicht ausgereicht (BFH, Urteil vom 19. März 1975 I R 137/73, BStBl. II 1975, 722).
  • BFH, 09.11.1988 - I R 335/83

    Verdeckte Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
    Sind die Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung oder der verdeckten Einlage und des § 1 AStG gleichzeitig gegeben, so ist der sich ergebende Berichtigungsbetrag nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen über die verdeckte Gewinnausschüttung oder die verdeckte Einlage zu behandeln (vgl. BFH, Urteil vom 9. November 1988 I R 335/83, BStBl. II 1989, 510).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz - KStG - ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. z. B. BFH, Urteile vom 29. April 1992 I R 21/90, BStBl. II 1992, 851, und vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BStBl II 1996, 204.S. des § 27 Abs. 1 KStG).
  • BFH, 30.05.1990 - I R 41/87

    Zur steuerlichen Behandlung der Erfüllung einer Forderung des Gesellschafters an

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
    Andere Ausschüttungen (Gewinnausschüttungen im Sinne des § 27 Abs. 1 KStG) sind Vermögensminderungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluß beruhen und sich durch einen tatsächlichen Mittelabfluß oder Verzicht auf eine Vermögensmehrung konkretisiert haben (BFH, Urteil vom 30. Mai 1990 I R 41/87, BStBl. II 1991, 588, und vom 31. Oktober 1990 I R 47/88, BStBl. II 1991, 255).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
    Zur Konkretisierung dieses Fremdvergleichs stellt die Rechtsprechung im Regelfall auf die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ab (vgl. BFH, Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BStBl. II 1967, 626, und vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BStBl. II 1994, 479).
  • BFH, 18.03.1986 - VII R 146/81

    Zur Haftung nach § 75 Abs. 1 AO 1977 in den Fällen der Überlassung des

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94
    Trotz der am 21. Februar 1995 erfolgten Löschung im Handelsregister ist die Klägerin weiterhin fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, da sie noch steuerliche Pflichten zu erfüllen hat und die gegen sie ergangenen Steuerbescheide angreift (BFH, Urteil vom 18. März 1986 VII R 146/81, BStBl. II 1986, 589 m.w.N.).
  • BFH, 29.04.1992 - I R 21/90

    Tantiemenvereinbarung unter Vorbehalt

  • BFH, 31.10.1990 - I R 47/88

    1. Zur Weitergabe zuvor erworbener eigener Anteile unter Preis an andere

  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

  • BFH, 11.12.1985 - I R 164/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft -

  • BFH, 26.04.1989 - I R 172/87

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei bestehendem Wettbewerbsverbot eines

  • BFH, 11.04.1990 - I R 119/85

    Klagebefugnis und Beteiligtenfähigkeit einer aus dem Handelregister gelöschten

  • BFH, 06.04.1977 - I R 183/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Inländische Kapitalgesellschaft - Verzicht auf

  • BFH, 06.04.1977 - I R 184/75

    Leistung einer ausländischen Kapitalgesellschaft - Beurteilung nach deutschem

  • BFH, 18.09.1974 - I R 118/73

    Kapitalgesellschaft - Ein- und Verkaufsgesellschaft - Gewinnlosigkeit -

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